Baumpflege in Tutzing
Tutzing hat viel alten Baumbestand direkt am Wasser – und mit dem Karpfenwinkel ein Naturschutzgebiet unmittelbar am Ufer. Genau dort ist die Rechtslage strenger, als die meisten Eigentümer erwarten.
Baumschutz in Tutzing
Eine eigene Baumschutzverordnung der Gemeinde Tutzing ist im veröffentlichten Ortsrecht nicht auffindbar; das BayernPortal verweist für Tutzing lediglich allgemein darauf, bei der Gemeinde nachzufragen. Damit greifen in erster Linie Bebauungsplan-Festsetzungen sowie – und das ist in Tutzing der wichtigere Punkt – die Schutzgebietsverordnungen am Seeufer.
Schutzgebiete rund um Tutzing
Südlich des Ortskerns liegt das Naturschutzgebiet „Karpfenwinkel mit Streuwiesen am Starnberger See“ (seit 1985, rund 33,3 ha, auf dem Gebiet von Tutzing und Bernried). In einem Naturschutzgebiet sind Eingriffe in den Gehölzbestand grundsätzlich verboten; das Fällen von Bäumen mit Horsten oder Höhlen ist ausdrücklich untersagt. Hinzu kommt das FFH-Gebiet 8033-371 „Moränenlandschaft zwischen Ammersee und Starnberger See“. Weite Teile des Ufers liegen im Landschaftsschutzgebiet „Starnberger See und westlich angrenzende Gebiete“ (1987, rund 9.421 ha). In einem Landschaftsschutzgebiet ist die Beseitigung oder Beschädigung von Einzelbäumen, Baumgruppen, Alleen, Hecken und Gebüschen außerhalb des Waldes erlaubnispflichtig – zuständig ist die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Starnberg, nicht die Gemeinde. Der See selbst und seine Uferzone sind Natura-2000-Gebiet: FFH-Gebiet 8133-371 „Starnberger See“ und Vogelschutzgebiet SPA 8133-471. In der Uferzone ist deshalb bei jedem größeren Eingriff eine Vorprüfung nötig.
Genehmigungen holen wir für Sie ein
Wir klären vor der Maßnahme, ob Ihr Baum unter eine Satzung, einen Bebauungsplan oder eine Schutzgebietsverordnung fällt, und stellen den Antrag bei der Gemeinde Tutzing bzw. – im Landschafts- oder Naturschutzgebiet – bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Starnberg. Dazu gehören Fotos, Lageplan, Baumart, Stammumfang und eine fachliche Begründung – bei Verkehrssicherheitsfragen mit Befund aus der Baumkontrolle, bei unklaren Befunden auf Grundlage einer eingehenden Untersuchung. Wird eine Ersatzpflanzung zur Auflage, übernehmen wir sie inklusive Nachweis (Baumpflanzung).
Unabhängig von örtlichen Regelungen gilt bundesweit § 39 BNatSchG: Zwischen 1. März und 30. September dürfen Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen sowie Hecken und Gehölze nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Pflegeschnitte und die Abwehr akuter Gefahren bleiben zulässig. Der Artenschutz greift ganzjährig – vor größeren Eingriffen prüfen wir den Baum auf Höhlen und Habitatstrukturen (Artenschutz).
Was wir in Tutzing machen
Baumpflege und Kronenpflege, Baumfällungen auch auf engem Raum, Baumkontrollen nach FLL-Richtlinie, Obstbaumschnitt, Hecken- und Gehölzschnitt, Stubbenfräsen und Neupflanzungen. Von Münsing aus sind wir in Tutzing in der Regel kurzfristig vor Ort; bei Sturmschäden meist innerhalb von ein bis zwei Tagen.
Wie die Nachbargemeinden geregelt sind, zeigt unsere Übersicht der Baumschutzverordnungen im Oberland.
Rechtsstand: September 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Quellen: BayernPortal, Baumfällung Tutzing, NSG Karpfenwinkel, Landratsamt Starnberg, LSG Starnberger See, Natura-2000-Gebiete im Landkreis Starnberg
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Schildern Sie uns kurz, um welchen Baum es geht und wo er steht. Ob eine Genehmigung nötig ist, klären wir im Zuge der Besichtigung mit ab.
Ludwig Kränzlein
Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de