Baumfällung – auch auf engem Raum
Falls ein Baum die nötige Stand- und Bruchfestigkeit nicht mehr besitzt und diese anhand von Baumpflegemaßnahmen nicht wieder hergestellt werden kann, sollte der Baum gefällt werden. Mit Hilfe von kontrollierten Ablasstechniken und gezieltem Kraneinsatz meistern wir auch komplizierte Baumfällungen.
Leistungsumfang
- Abtragen im Seil (Stück für Stück): die Standardmethode im Garten. Der Baum wird von oben abgebaut, jedes Teil wird kontrolliert abgelassen.
- Ablassverfahren mit Rigging: für schwere Stammstücke über Wintergarten, Gewächshaus, Zaun oder Leitung.
- Fällung am Stück mit Fällkeil, Seilzug oder Zugmaschine, wo genug Fallraum vorhanden ist.
- Krankran-Einsatz bei sehr großen Bäumen oder wenn Zeit und Zugänglichkeit dafür sprechen.
- Windwurf und Bruchholz: Aufarbeitung unter Spannung stehender Stämme.
- Aufräumen: Häckseln, Abfahren, Stammholz ablängen oder auf Wunsch Stubben fräsen.
Wann ist eine Fällung wirklich nötig?
Wir fällen keinen Baum, den man mit vertretbarem Aufwand erhalten kann – nicht aus Prinzipienreiterei, sondern weil ein alter Baum durch nichts zu ersetzen ist, was man neu pflanzt. Häufige Gründe, die tatsächlich für eine Fällung sprechen: fortgeschrittene Fäule im Stammfuß mit deutlich reduzierter Restwandstärke, ausgedehnte Wurzelschäden nach Baumaßnahmen, ein Brandkrustenpilz- oder Riesenporling-Befall an einem Baum im Verkehrsraum, ein instabiler Zwiesel ohne Möglichkeit zur Sicherung, oder ein Absterben der Krone über mehr als die Hälfte des Volumens.
Wenn wir uns nicht sicher sind, empfehlen wir eine eingehende Untersuchung, statt vorsorglich zu fällen. Was dabei geprüft wird, steht auf der Seite Baumgutachten.
Genehmigung: erst prüfen, dann sägen
Viele Gemeinden rund um den Starnberger See haben eine Baumschutzverordnung. Sie schützt Bäume in der Regel ab einem bestimmten Stammumfang in 1 Meter Höhe; eine Fällung ist dann genehmigungspflichtig, oft verbunden mit einer Ersatzpflanzung. Dazu kommt der gesetzliche Schutzzeitraum vom 1. März bis 30. September nach § 39 BNatSchG. Wir sagen Ihnen vor dem Angebot, was in Ihrer Gemeinde gilt, und liefern für den Antrag die fachliche Begründung – bei Gefahr im Verzug auch kurzfristig.
Was eine Fällung kostet
Seriös lässt sich das nicht pauschal beantworten. Den Preis bestimmen vier Dinge: die Höhe und Masse des Baumes, die Zugänglichkeit für Fahrzeug und Häcksler, das Risiko im Umfeld – ein freistehender Baum auf der Wiese ist ein anderer Auftrag als eine 25 Meter hohe Fichte zwischen Haus und Freileitung – und der Umgang mit dem Material. Wer das Stammholz als Brennholz behält und die Fläche selbst räumt, spart einen spürbaren Anteil. Wir machen den Preis vor der Ausführung fest, nicht danach.
Sicherheit und Versicherung
Wir arbeiten nach den DGUV-Regeln für Baumarbeiten, mit geprüfter persönlicher Schutzausrüstung und – wo nötig – mit Absperrung und Einweisung. Für den Fall der Fälle besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung; die Deckungsbestätigung legen wir auf Wunsch vor. Bei Arbeiten im Bereich von Freileitungen stimmen wir uns vorab mit dem Netzbetreiber ab.
Baum begutachten lassen
Schicken Sie uns ein Foto vom Baum und vom Stammfuß. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Fällung nötig ist – oder ob es auch anders geht.
Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de