Artenschutz an Bäumen

Vor allem ältere Bäume sind lebenswichtige Habitate, welche erhalten werden sollten. Wir sind ausgebildet, um Bäume auf Habitatstrukturen zu überprüfen und vor größeren Eingriffen den notwendigen Artenschutz sicherzustellen.

Leistungsumfang

  • Habitatbaumkontrolle vor dem Eingriff: Ansprache des Baumes auf Höhlen, Spalten, abstehende Rinde, Faulstellen und Horste – vom Boden und kletternd aus der Krone.
  • Kletternde Kontrolle von Höhlen, Spalten und Horsten, wenn vom Boden aus keine Aussage möglich ist.
  • Dokumentation der Befunde mit Fotos und Lage am Baum – die Grundlage für die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.
  • Anpassung der Maßnahme: Verschieben des Termins, Umplanen des Schnitts oder Erhalt des betroffenen Kronenteils.
  • Ersatzquartiere: Anbringen von Fledermaus- und Vogelkästen, wo ein Quartier trotz aller Rücksicht verloren geht.
  • Habitatbäume im Bestand ausweisen und in Kataster und Pflegeplan aufnehmen.

Was das Gesetz verlangt

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere zu beschädigen oder zu zerstören – ganzjährig, nicht nur während der Brutzeit. Eine Spechthöhle oder ein Fledermausquartier bleibt geschützt, auch wenn gerade niemand darin sitzt. Dazu kommt der Schutzzeitraum vom 1. März bis 30. September nach § 39, in dem stärkere Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen von Gehölzen nicht zulässig sind.

In der Praxis heißt das: Nicht der Kalender entscheidet, ob ein Eingriff zulässig ist, sondern der Befund am Baum. Genau deshalb kontrollieren wir vorher – und nicht, wenn die Motorsäge schon läuft.

Wie eine Kontrolle abläuft

  • Ansprache des Baumes vom Boden: Kronenaufbau, Stammfuß, sichtbare Öffnungen und Spuren.
  • Bei Bedarf Kletterkontrolle, weil sich die meisten Quartiere erst aus der Krone erkennen lassen.
  • Bewertung: Handelt es sich um eine dauerhafte Fortpflanzungs- oder Ruhestätte oder um eine zufällige Struktur?
  • Empfehlung: Eingriff wie geplant, Eingriff mit Auflagen, Verschiebung oder Erhalt.
  • Kurzbericht mit Fotos, den Sie einer Behörde oder einem Bauherrn vorlegen können.

Erhalten statt entfernen

Der Reflex, einen Baum mit Höhlung oder Totholz als Problem zu sehen, ist verständlich, aber selten richtig. Ein hohler Stamm ist nicht automatisch bruchgefährdet, und stehendes Totholz im oberen Kronenbereich lässt sich in vielen Fällen halten, wenn darunter niemand steht. Wo die Verkehrssicherheit einen Eingriff verlangt, gibt es oft einen mittleren Weg: Kroneneinkürzung statt Fällung, Verlegen des Weges statt Entfernen des Baumes, Belassen eines hohen Stammtorsos statt bodennaher Fällung. Diese Möglichkeiten prüfen wir immer mit.

Für Kommunen und Bauherren

Bei Fällungen im öffentlichen Raum, bei Baumaßnahmen und bei genehmigungspflichtigen Eingriffen ist die artenschutzrechtliche Prüfung ein fester Bestandteil der Vorbereitung – und im Streitfall der Punkt, an dem Verfahren scheitern. Wir liefern die Kontrolle und die Dokumentation dazu, auch kurzfristig. Passend dazu: Baubegleitung und Baumschutz sowie Leistungen für Kommunen.

Artenschutzkontrolle anfragen

Sagen Sie uns, welcher Eingriff geplant ist und wann er stattfinden soll. Wir kontrollieren den Baum vorher und sagen Ihnen, was zulässig ist.

Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de

Anfrage Baumart