Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie

Regelmäßige Baumkontrollen garantieren Sicherheit. Wir bieten Baumkontrollen nach FLL-Richtlinien in den nötigen Zeitabständen an und dokumentieren diese für Sie. So gehen Sie kein Risiko ein und sind rechtlich abgesichert.

Für wen wir kontrollieren

  • Gemeinden, Städte und Bauhöfe für Straßenbäume, Friedhöfe, Spielplätze und Grünanlagen
  • Kirchen, Stiftungen und Zweckverbände
  • Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen und WEG
  • Hotels, Campingplätze, Golfanlagen und Gastronomie am See
  • Land- und Forstwirte für Bäume entlang öffentlicher Wege
  • private Eigentümer größerer Grundstücke und Parks

Leistungsumfang

  • Regelkontrolle vom Boden nach FLL: Ansprache von Habitus, Stammfuß, Stamm, Kronenansatz und Krone, visuell und mit einfachen Hilfsmitteln.
  • Befundaufnahme: Schadsymptome, Pilzfruchtkörper, Rindenschäden, Höhlungen, Totholzanteil, Vitalitätsstufe.
  • Beurteilung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit dem Umfeld – ein Baum an der Bushaltestelle wird anders bewertet als derselbe Baum in der Feldflur.
  • Maßnahmenempfehlung mit Dringlichkeit und Frist, von „keine Maßnahme“ bis „unverzügliche Sicherung“.
  • Festlegung des nächsten Kontrollintervalls je nach Alter, Zustand und Standort.
  • Übergabe als Kontrollliste oder digitaler Datensatz, auf Wunsch direkt in Ihr Baumkataster.

Was die Verkehrssicherungspflicht konkret verlangt

Die Rechtsprechung verlangt keine lückenlose Sicherheit, aber eine sorgfältige, regelmäßige Sichtkontrolle durch eine fachkundige Person – und den Nachweis darüber. In der Praxis bedeutet das drei Dinge: erstens ein angemessenes Intervall, das sich an Baumalter, Zustand und Verkehrserwartung orientiert und nicht pauschal bei „alle drei Jahre“ liegt; zweitens eine Kontrolle, die belastbare Befunde erhebt statt Häkchen zu setzen; drittens eine Dokumentation, die Jahre später noch nachvollziehbar ist. Fehlt der dritte Punkt, nützt der beste Kontrollgang im Schadensfall wenig.

Intervalle in der Praxis

Als Orientierung hat sich bewährt: Jungbäume in der Entwicklungsphase jährlich, gesunde Bäume in der Reifephase alle zwei bis drei Jahre, alte Bäume und Bäume mit Vorschädigung jährlich oder halbjährlich, Bäume mit erkannten Defekten nach individueller Frist. Kontrolliert wird im belaubten Zustand, wenn es um Vitalität geht, und im unbelaubten Zustand, wenn Kronenaufbau und Totholz im Vordergrund stehen. Für viele Kommunen ist ein zweigeteilter Turnus die praktikabelste Lösung.

Wer kontrolliert

Die Kontrollen führt Ludwig Kränzlein durch, FLL-zertifizierter Baumkontrolleur und European Tree Technician (ETT). Neben dem eigenen Betrieb ist er laufend in der Sachverständigentätigkeit im Raum München eingebunden – Baumstatik und eingehende Baumbeurteilung sind dort tägliche Praxis. Für Ihre Ausschreibung stellen wir die Qualifikationsnachweise und die Versicherungsbestätigung selbstverständlich bei.

Wenn die Sichtkontrolle nicht ausreicht

Manchmal endet die Regelkontrolle mit einem Fragezeichen: eine Höhlung unklarer Ausdehnung, ein Pilz am Wurzelanlauf, ein Riss über der Astgabel. Dann folgt die eingehende Untersuchung – von der genaueren Ansprache über Schalltomografie und Zugversuch bis zum schriftlichen Gutachten. Mehr dazu unter Baumgutachten.

Kontrollangebot anfordern

Sagen Sie uns, wie viele Bäume zu kontrollieren sind und wo sie stehen. Für Gemeinden erstellen wir ein Angebot pro Baum oder als Pauschale für den gesamten Bestand.

Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de

Anfrage Baumart