Rodung und Forstarbeiten
Wenn es nicht mehr um den einzelnen Baum geht, sondern um eine Fläche: Wir roden Gehölzflächen für Bauvorhaben, arbeiten Windwurf auf, durchforsten Bestände und pflegen Waldränder – im Oberland, zwischen Starnberger See und Isartal.
Leistungsumfang
- Rodung von Gehölzflächen: Baufeldräumung, Freimachen von Bauflächen, Zufahrten und Leitungstrassen, inklusive Wurzelstockentfernung.
- Entbuschung und Sukzessionsflächen: Zurückdrängen von Gehölzaufwuchs auf Wiesen, Weiden, Böschungen und Streuobstflächen.
- Durchforstung und Jungbestandspflege: Auswahl und Freistellung von Zukunftsbäumen, Entnahme bedrängender Nachbarn, Läuterung in dichten Jungbeständen.
- Holzernte im Kleinprivatwald: motormanuelle Fällung, Rücken mit Seilwinde, Aufarbeitung zu Brenn- oder Industrieholz.
- Windwurf und Käferholz: Aufarbeitung geworfener und gebrochener Bestände, auch unter Spannung und in Hanglage.
- Waldrand- und Wegepflege: Verkehrssicherung entlang von Straßen, Rad- und Wanderwegen, Freischnitt des Lichtraumprofils.
- Waldumbau: Vorbereitung von Pflanzflächen, Pflanzung und Kulturpflege beim Umbau instabiler Fichtenbestände.
Rodung ist genehmigungspflichtig – fast immer
Das wird regelmäßig unterschätzt. Nach dem Bayerischen Waldgesetz ist die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart erlaubnispflichtig, und zwar unabhängig von der Größe der Fläche. Zuständig ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; in der Regel wird eine Ersatzaufforstung verlangt. Ob eine Fläche rechtlich „Wald“ ist, hängt nicht davon ab, was im Grundbuch steht, sondern vom tatsächlichen Bewuchs – auch eine zugewachsene Wiese kann nach einigen Jahren Wald sein. Dazu kommen je nach Lage Baumschutzverordnung, Landschaftsschutzgebiet, Biotopschutz nach § 30 BNatSchG und der gesetzliche Schutzzeitraum vom 1. März bis 30. September. Wir sagen Ihnen vor dem Angebot, was in Ihrem Fall zu klären ist, und liefern die fachlichen Angaben für den Antrag.
Baufeldräumung mit Zeitplan
Bei Bauvorhaben ist die Rodung fast immer der erste Termin und der mit dem engsten Fenster: Der Schutzzeitraum endet am 30. September, der Boden ist im Spätherbst oft schon zu nass, und Fördermittel oder Baugenehmigungen haben Fristen. Wir planen solche Einsätze deshalb früh und dokumentieren die Fläche vor Beginn – auch als Beweissicherung für die Bäume, die stehen bleiben sollen. Wie deren Schutz während der Bauzeit organisiert wird, steht unter Baubegleitung und Baumschutz.
Forst heißt bei uns nicht Kahlschlag
Ein Bestand wird nach einem zu starken Eingriff schnell instabil: Freigestellte Fichten, die dreißig Jahre im dichten Schluss gestanden haben, kippen beim nächsten Sturm. Deshalb arbeiten wir in mehreren, dafür schonenden Durchgängen, halten Rückegassen ein und lassen Biotopbäume, Höhlenbäume und stehendes Totholz bewusst stehen, wo die Verkehrssicherheit es zulässt. Bei der Verjüngung geht es fast immer in dieselbe Richtung: weg von der reinen Fichte, hin zu Mischbeständen aus Tanne, Buche, Bergahorn und Eiche, die mit trockeneren Sommern zurechtkommen.
Für Gemeinden, Land- und Forstwirte
Für Gemeinden übernehmen wir die Verkehrssicherung an Waldrändern entlang von Straßen und Wegen, für Landwirte die Entbuschung von Flächen und für Waldbesitzer die Pflege kleiner Bestände, für die sich ein Vollernter nicht lohnt. Aufgearbeitetes Holz bleibt auf Wunsch als Brennholz am Weg, wird gerückt oder abgefahren. Weitere Leistungen für die öffentliche Hand unter Kommunen.
Fläche anschauen lassen
Schicken Sie uns die Adresse oder einen Lageplan mit Flurnummer und schreiben Sie kurz, was auf der Fläche passieren soll. Bei Rodungen kommen wir vorbei, bevor wir ein Angebot machen.
Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de