Baumpflege in Starnberg

In Starnberg ist der Baumschutz seit August 2026 wieder verbindlich geregelt – nach Jahren mit wechselnder Rechtslage. Wer hier fällen oder stärker einkürzen will, sollte das vorher prüfen lassen.

Baumschutz in Starnberg

Seit dem 4. August 2026 gilt in Starnberg wieder eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind danach Bäume ab einem Stammumfang von mehr als 100 cm. Anträge auf Fällung oder Veränderung gehen an die Grünplanung im Bauamt der Stadt Starnberg. Vorgeschichte: Die frühere städtische Baumschutzverordnung war aufgehoben worden, danach überbrückte eine Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Baumbestands (bekannt gemacht am 27.09.2023, geschützt ab 130 cm Stammumfang) die Zeit bis zur neuen Regelung. Wer sich auf ältere Auskünfte verlässt, liegt daher schnell falsch.

Unabhängig davon können Bäume über Festsetzungen in Bebauungsplänen gebunden sein.

Antrag direkt bei der Gemeinde: Grünplanung und Naturschutz der Stadt Starnberg. Dort finden Sie den „Antrag auf Baumfällung und Veränderung“ zum Download. Auf Wunsch übernehmen wir Antrag und Schriftverkehr für Sie.

Schutzgebiete rund um Starnberg

Weite Teile des Ufers liegen im Landschaftsschutzgebiet „Starnberger See und westlich angrenzende Gebiete“ (1987, rund 9.421 ha). In einem Landschaftsschutzgebiet ist die Beseitigung oder Beschädigung von Einzelbäumen, Baumgruppen, Alleen, Hecken und Gebüschen außerhalb des Waldes erlaubnispflichtig – zuständig ist die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Starnberg, nicht die Gemeinde. Der See selbst und seine Uferzone sind Natura-2000-Gebiet: FFH-Gebiet 8133-371 „Starnberger See“ und Vogelschutzgebiet SPA 8133-471. In der Uferzone ist deshalb bei jedem größeren Eingriff eine Vorprüfung nötig.

Genehmigungen holen wir für Sie ein

Wir klären vor der Maßnahme, ob Ihr Baum unter eine Satzung, einen Bebauungsplan oder eine Schutzgebietsverordnung fällt, und stellen den Antrag bei der Stadt Starnberg (Grünplanung, Bauamt) bzw. bei Lage im Landschaftsschutzgebiet beim Landratsamt Starnberg. Dazu gehören Fotos, Lageplan, Baumart, Stammumfang und eine fachliche Begründung – bei Verkehrssicherheitsfragen mit Befund aus der Baumkontrolle, bei unklaren Befunden auf Grundlage einer eingehenden Untersuchung. Wird eine Ersatzpflanzung zur Auflage, übernehmen wir sie inklusive Nachweis (Baumpflanzung).

Unabhängig von örtlichen Regelungen gilt bundesweit § 39 BNatSchG: Zwischen 1. März und 30. September dürfen Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen sowie Hecken und Gehölze nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Pflegeschnitte und die Abwehr akuter Gefahren bleiben zulässig. Der Artenschutz greift ganzjährig – vor größeren Eingriffen prüfen wir den Baum auf Höhlen und Habitatstrukturen (Artenschutz).

Was wir in Starnberg machen

Baumpflege und Kronenpflege, Baumfällungen auch auf engem Raum, Baumkontrollen nach FLL-Richtlinie, Obstbaumschnitt, Hecken- und Gehölzschnitt, Stubbenfräsen und Neupflanzungen. Von Münsing aus sind wir in Starnberg in der Regel kurzfristig vor Ort; bei Sturmschäden meist innerhalb von ein bis zwei Tagen.

Wie die Nachbargemeinden geregelt sind, zeigt unsere Übersicht der Baumschutzverordnungen im Oberland.

Rechtsstand: September 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Quellen: Stadt Starnberg, Grünplanung und Naturschutz, Landratsamt Starnberg, LSG Starnberger See

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Schildern Sie uns kurz, um welchen Baum es geht und wo er steht. Ob eine Genehmigung nötig ist, klären wir im Zuge der Besichtigung mit ab.

Ludwig Kränzlein
Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de

Anfrage Baumart