Baumpflege in Schäftlarn

Schäftlarn ist einer der wenigen Orte in unserem Einsatzgebiet mit eigener Baumschutzverordnung – und der einzige, der zum Landkreis München gehört. Beides ändert den Weg, den ein Antrag nimmt.

Baumschutz in Schäftlarn

Die Gemeinde Schäftlarn hat eine eigene Baumschutzverordnung erlassen und stellt sie im Dokumentenbereich ihrer Website bereit. Der veröffentlichte Text liegt allerdings nur als Scan ohne durchsuchbare Textebene vor, sodass sich die Schwellenwerte – ab welchem Stammumfang der Schutz greift und welche Arten ausgenommen sind – nicht verlässlich aus dem Netz entnehmen lassen.

Wir gehen deshalb in Schäftlarn grundsätzlich davon aus, dass Ihr Baum genehmigungspflichtig ist, und fragen die geltende Fassung im Zuge der Angebotserstellung direkt bei der Gemeinde ab, bevor gearbeitet wird. Rechnen Sie also damit, dass zwischen Anfrage und Ausführung ein Antrag steht – und planen Sie die Bearbeitungszeit ein, gerade wenn die Fällung noch vor der Vegetationsperiode ab 1. März erfolgen soll.

Zusätzlich können Bäume über Festsetzungen in Bebauungsplänen gebunden sein; das gilt unabhängig von der Verordnung.

Antrag direkt bei der Gemeinde: Baumschutzverordnung der Gemeinde Schäftlarn. Ein eigenes Antragsformular gibt es dort nicht – der Antrag läuft formlos über das Rathaus. Auf Wunsch übernehmen wir Antrag und Schriftverkehr für Sie.

Schutzgebiete rund um Schäftlarn

Entlang der Isar liegt das Naturschutzgebiet „Isarauen zwischen Schäftlarn und Wolfratshausen“; nach Norden schließt der Schutzgebietskomplex der Isarauen Richtung Baierbrunn an. In Naturschutzgebieten sind Eingriffe in den Gehölzbestand grundsätzlich verboten, das Fällen von Bäumen mit Horsten oder Höhlen ist ausdrücklich untersagt. Ausnahmen erteilt die untere Naturschutzbehörde – für Schäftlarn ist das das Landratsamt München, nicht Bad Tölz-Wolfratshausen. Für Grundstücke an der Hangleite und am Rand der Auen lohnt sich die Prüfung vor jeder größeren Maßnahme.

Genehmigungen holen wir für Sie ein

Wir klären vor der Maßnahme, ob Ihr Baum unter eine Satzung, einen Bebauungsplan oder eine Schutzgebietsverordnung fällt, und stellen den Antrag bei der Gemeinde Schäftlarn bzw. – im Naturschutzgebiet – bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt München. Dazu gehören Fotos, Lageplan, Baumart, Stammumfang und eine fachliche Begründung – bei Verkehrssicherheitsfragen mit Befund aus der Baumkontrolle, bei unklaren Befunden auf Grundlage einer eingehenden Untersuchung. Wird eine Ersatzpflanzung zur Auflage, übernehmen wir sie inklusive Nachweis (Baumpflanzung).

Unabhängig von örtlichen Regelungen gilt bundesweit § 39 BNatSchG: Zwischen 1. März und 30. September dürfen Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen sowie Hecken und Gehölze nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Pflegeschnitte und die Abwehr akuter Gefahren bleiben zulässig. Der Artenschutz greift ganzjährig – vor größeren Eingriffen prüfen wir den Baum auf Höhlen und Habitatstrukturen (Artenschutz).

Was wir in Schäftlarn machen

Baumpflege und Kronenpflege, Baumfällungen auch auf engem Raum, Baumkontrollen nach FLL-Richtlinie, Obstbaumschnitt, Hecken- und Gehölzschnitt, Stubbenfräsen und Neupflanzungen. Von Münsing aus sind wir in Schäftlarn in der Regel kurzfristig vor Ort; bei Sturmschäden meist innerhalb von ein bis zwei Tagen.

Wie die Nachbargemeinden geregelt sind, zeigt unsere Übersicht der Baumschutzverordnungen im Oberland.

Rechtsstand: September 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Quellen: Baumschutzverordnung Gemeinde Schäftlarn, Schutzgebietsverordnungen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Angebot für Schäftlarn anfordern

Schildern Sie uns kurz, um welchen Baum es geht und wo er steht. Ob eine Genehmigung nötig ist, klären wir im Zuge der Besichtigung mit ab.

Ludwig Kränzlein
Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de

Anfrage Baumart