Baumpflege in Münsing
Münsing ist unser Standort – Ammerland, Ambach, Holzhausen, St. Heinrich und Degerndorf liegen vor der Haustür. Gerade am Ostufer entscheidet oft nicht die Gemeinde über eine Fällung, sondern die Schutzgebietsverordnung.
Baumschutz in Münsing
Die Gemeinde Münsing hat keine eigene Baumschutzverordnung erlassen; im Ortsrecht der Gemeinde findet sich keine entsprechende Vorschrift. Auf gemeindlicher Ebene können Bäume aber trotzdem gebunden sein – über Festsetzungen in Bebauungsplänen und Grünordnungsplänen, die für einzelne Baugebiete Pflanzbindungen und Erhaltungsgebote enthalten. Wer im Neubaugebiet einen festgesetzten Baum fällt, braucht eine Befreiung, auch ohne Baumschutzverordnung.
Schutzgebiete rund um Münsing
Am Ostufer gilt das Landschaftsschutzgebiet „Ostufer Starnberger See bei Münsing“ (Verordnung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen, 1988, rund 85,7 ha). Dort ist das Fällen und Beschädigen von Bäumen außerhalb des Waldes nicht ohne Weiteres zulässig – die Erlaubnis erteilt die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Der See selbst und seine Uferzone sind Natura-2000-Gebiet: FFH-Gebiet 8133-371 „Starnberger See“ und Vogelschutzgebiet SPA 8133-471. In der Uferzone ist deshalb bei jedem größeren Eingriff eine Vorprüfung nötig.
Genehmigungen holen wir für Sie ein
Wir klären vor der Maßnahme, ob Ihr Baum unter eine Satzung, einen Bebauungsplan oder eine Schutzgebietsverordnung fällt, und stellen den Antrag bei der Gemeinde Münsing bzw. der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Dazu gehören Fotos, Lageplan, Baumart, Stammumfang und eine fachliche Begründung – bei Verkehrssicherheitsfragen mit Befund aus der Baumkontrolle, bei unklaren Befunden auf Grundlage einer eingehenden Untersuchung. Wird eine Ersatzpflanzung zur Auflage, übernehmen wir sie inklusive Nachweis (Baumpflanzung).
Unabhängig von örtlichen Regelungen gilt bundesweit § 39 BNatSchG: Zwischen 1. März und 30. September dürfen Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen sowie Hecken und Gehölze nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Pflegeschnitte und die Abwehr akuter Gefahren bleiben zulässig. Der Artenschutz greift ganzjährig – vor größeren Eingriffen prüfen wir den Baum auf Höhlen und Habitatstrukturen (Artenschutz).
Was wir in Münsing machen
Baumpflege und Kronenpflege, Baumfällungen auch auf engem Raum, Baumkontrollen nach FLL-Richtlinie, Obstbaumschnitt, Hecken- und Gehölzschnitt, Stubbenfräsen und Neupflanzungen. Von Münsing aus sind wir in Münsing in der Regel kurzfristig vor Ort; bei Sturmschäden meist innerhalb von ein bis zwei Tagen.
Wie die Nachbargemeinden geregelt sind, zeigt unsere Übersicht der Baumschutzverordnungen im Oberland.
Rechtsstand: September 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Quellen: Ortsrecht Gemeinde Münsing, Schutzgebietsverordnungen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
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Schildern Sie uns kurz, um welchen Baum es geht und wo er steht. Ob eine Genehmigung nötig ist, klären wir im Zuge der Besichtigung mit ab.
Ludwig Kränzlein
Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de