Baumpflege in Geretsried
Geretsried hat als einzige Kommune in unserem Einsatzgebiet eine ausführlich ausgestaltete Baumschutzverordnung – mit artabhängigen Schwellenwerten, Ersatzpflanzungspflicht und einem Bußgeldrahmen, den man nicht ausreizen möchte.
Baumschutz in Geretsried
Die „Verordnung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Geretsried“ vom 28.02.2023 gilt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne. Geschützt sind Bäume ab folgendem Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden:
- ab 80 cm: Eiche, Kiefer, Linde, Hainbuche, Feldahorn
- ab 100 cm: Spitz- und Bergahorn, Buche sowie alle übrigen Arten
Ausgenommen sind unter anderem Obstbäume (nicht jedoch Walnuss und Esskastanie), die Rotfichte, Wald außerhalb der Siedlung sowie Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Kleingärten. Verboten ist es, einen geschützten Baum ohne Erlaubnis zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder zu verändern – übliche Pflegemaßnahmen und die Abwehr akuter Gefahren bleiben zulässig.
Wird eine Fällung erlaubt, ist in aller Regel eine Ersatzpflanzung fällig: gestaffelt nach Stammumfang, von einem Baum bis zu sieben oder acht Bäumen bei sehr starken Stämmen, mit mindestens 12 cm Stammumfang der Pflanzware. Ist eine Pflanzung auf dem Grundstück nicht möglich, sieht die Verordnung eine Ausgleichszahlung vor. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden – der Grund, warum sich der Antrag hier immer lohnt.
Antrag direkt bei der Gemeinde: Baumschutz und Antragsformulare der Stadt Geretsried. Dort liegen Antragsformular, FAQ und die Verordnung im Volltext. Auf Wunsch übernehmen wir Antrag und Schriftverkehr für Sie.
Schutzgebiete rund um Geretsried
Geretsried liegt nicht am See, sondern im Isartal. Die Isarauen und angrenzenden Hangleiten sind großflächig als Schutzgebiete ausgewiesen; ob Ihr Grundstück betroffen ist, klären wir vor Ort mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Unabhängig davon greift dort, wo die Verordnung nicht gilt, weiterhin das allgemeine Naturschutzrecht.
Genehmigungen holen wir für Sie ein
Wir klären vor der Maßnahme, ob Ihr Baum unter eine Satzung, einen Bebauungsplan oder eine Schutzgebietsverordnung fällt, und stellen den Antrag bei dem Umweltamt der Stadt Geretsried. Dazu gehören Fotos, Lageplan, Baumart, Stammumfang und eine fachliche Begründung – bei Verkehrssicherheitsfragen mit Befund aus der Baumkontrolle, bei unklaren Befunden auf Grundlage einer eingehenden Untersuchung. Wird eine Ersatzpflanzung zur Auflage, übernehmen wir sie inklusive Nachweis (Baumpflanzung).
Unabhängig von örtlichen Regelungen gilt bundesweit § 39 BNatSchG: Zwischen 1. März und 30. September dürfen Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen sowie Hecken und Gehölze nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Pflegeschnitte und die Abwehr akuter Gefahren bleiben zulässig. Der Artenschutz greift ganzjährig – vor größeren Eingriffen prüfen wir den Baum auf Höhlen und Habitatstrukturen (Artenschutz).
Was wir in Geretsried machen
Baumpflege und Kronenpflege, Baumfällungen auch auf engem Raum, Baumkontrollen nach FLL-Richtlinie, Obstbaumschnitt, Hecken- und Gehölzschnitt, Stubbenfräsen und Neupflanzungen. Von Münsing aus sind wir in Geretsried in der Regel kurzfristig vor Ort; bei Sturmschäden meist innerhalb von ein bis zwei Tagen.
Wie die Nachbargemeinden geregelt sind, zeigt unsere Übersicht der Baumschutzverordnungen im Oberland.
Rechtsstand: September 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Quellen: Stadt Geretsried, Baumschutz, Baumschutzverordnung Geretsried vom 28.02.2023 (PDF)
Angebot für Geretsried anfordern
Schildern Sie uns kurz, um welchen Baum es geht und wo er steht. Ob eine Genehmigung nötig ist, klären wir im Zuge der Besichtigung mit ab.
Ludwig Kränzlein
Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de