Baumpflege in Bernried

Bernried liegt am Westufer im Landkreis Weilheim-Schongau – andere Behörde, andere Zuständigkeit als auf der Starnberger Seite. Am Ufer reicht das Naturschutzgebiet Karpfenwinkel bis auf Gemeindegebiet.

Baumschutz in Bernried

Im veröffentlichten Ortsrecht der Gemeinde Bernried am Starnberger See ist keine Baumschutzverordnung und keine Grünordnungssatzung enthalten. Auch das Landratsamt Weilheim-Schongau führt Bernried nicht unter den Gemeinden mit eigener Baumschutzverordnung. Maßgeblich sind damit Bebauungsplan-Festsetzungen und vor allem die Schutzgebietsverordnungen am Seeufer.

Schutzgebiete rund um Bernried

Das Naturschutzgebiet „Karpfenwinkel mit Streuwiesen am Starnberger See“ (seit 1985, rund 33,3 ha) liegt auf dem Gebiet von Bernried und Tutzing. In Naturschutzgebieten ist es grundsätzlich verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile zu beschädigen oder zu entnehmen; das Fällen von Bäumen mit Horsten oder Höhlen ist ausdrücklich untersagt. Am Ufer kommen ein Fischschonbezirk und die Natura-2000-Kulisse hinzu. Der See selbst und seine Uferzone sind Natura-2000-Gebiet: FFH-Gebiet 8133-371 „Starnberger See“ und Vogelschutzgebiet SPA 8133-471. In der Uferzone ist deshalb bei jedem größeren Eingriff eine Vorprüfung nötig.

Genehmigungen holen wir für Sie ein

Wir klären vor der Maßnahme, ob Ihr Baum unter eine Satzung, einen Bebauungsplan oder eine Schutzgebietsverordnung fällt, und stellen den Antrag bei der Gemeinde Bernried bzw. der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Weilheim-Schongau. Dazu gehören Fotos, Lageplan, Baumart, Stammumfang und eine fachliche Begründung – bei Verkehrssicherheitsfragen mit Befund aus der Baumkontrolle, bei unklaren Befunden auf Grundlage einer eingehenden Untersuchung. Wird eine Ersatzpflanzung zur Auflage, übernehmen wir sie inklusive Nachweis (Baumpflanzung).

Unabhängig von örtlichen Regelungen gilt bundesweit § 39 BNatSchG: Zwischen 1. März und 30. September dürfen Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen sowie Hecken und Gehölze nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Pflegeschnitte und die Abwehr akuter Gefahren bleiben zulässig. Der Artenschutz greift ganzjährig – vor größeren Eingriffen prüfen wir den Baum auf Höhlen und Habitatstrukturen (Artenschutz).

Was wir in Bernried machen

Baumpflege und Kronenpflege, Baumfällungen auch auf engem Raum, Baumkontrollen nach FLL-Richtlinie, Obstbaumschnitt, Hecken- und Gehölzschnitt, Stubbenfräsen und Neupflanzungen. Von Münsing aus sind wir in Bernried in der Regel kurzfristig vor Ort; bei Sturmschäden meist innerhalb von ein bis zwei Tagen.

Wie die Nachbargemeinden geregelt sind, zeigt unsere Übersicht der Baumschutzverordnungen im Oberland.

Rechtsstand: September 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Quellen: Ortsrecht Gemeinde Bernried, Landratsamt Weilheim-Schongau, Schutzgebiete am Starnberger See, Merkblatt Baumfällungen, Landratsamt Weilheim-Schongau

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Schildern Sie uns kurz, um welchen Baum es geht und wo er steht. Ob eine Genehmigung nötig ist, klären wir im Zuge der Besichtigung mit ab.

Ludwig Kränzlein
Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de

Anfrage Baumart