Baumpflege in Berg
Berg mit Aufkirchen, Kempfenhausen, Leoni und Allmannshausen liegt uns am Ostufer direkt gegenüber. Eine eigene Baumschutzverordnung gibt es hier nicht – dafür reicht das Landschaftsschutzgebiet weit ins Gemeindegebiet.
Baumschutz in Berg
Im veröffentlichten Ortsrecht der Gemeinde Berg findet sich keine Baumschutzverordnung und keine Grünordnungssatzung. Auf privaten Grundstücken außerhalb von Schutzgebieten ist eine Fällung damit grundsätzlich ohne gemeindliche Genehmigung möglich – vorbehaltlich der Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans, die im Einzelfall Erhaltungsgebote und Pflanzbindungen enthalten können. Das lohnt sich zu prüfen, bevor die Säge läuft.
Schutzgebiete rund um Berg
Weite Teile des Ufers liegen im Landschaftsschutzgebiet „Starnberger See und westlich angrenzende Gebiete“ (1987, rund 9.421 ha). In einem Landschaftsschutzgebiet ist die Beseitigung oder Beschädigung von Einzelbäumen, Baumgruppen, Alleen, Hecken und Gebüschen außerhalb des Waldes erlaubnispflichtig – zuständig ist die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Starnberg, nicht die Gemeinde. Der See selbst und seine Uferzone sind Natura-2000-Gebiet: FFH-Gebiet 8133-371 „Starnberger See“ und Vogelschutzgebiet SPA 8133-471. In der Uferzone ist deshalb bei jedem größeren Eingriff eine Vorprüfung nötig.
Genehmigungen holen wir für Sie ein
Wir klären vor der Maßnahme, ob Ihr Baum unter eine Satzung, einen Bebauungsplan oder eine Schutzgebietsverordnung fällt, und stellen den Antrag bei der Gemeinde Berg bzw. – im Landschaftsschutzgebiet – bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Starnberg. Dazu gehören Fotos, Lageplan, Baumart, Stammumfang und eine fachliche Begründung – bei Verkehrssicherheitsfragen mit Befund aus der Baumkontrolle, bei unklaren Befunden auf Grundlage einer eingehenden Untersuchung. Wird eine Ersatzpflanzung zur Auflage, übernehmen wir sie inklusive Nachweis (Baumpflanzung).
Unabhängig von örtlichen Regelungen gilt bundesweit § 39 BNatSchG: Zwischen 1. März und 30. September dürfen Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen sowie Hecken und Gehölze nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Pflegeschnitte und die Abwehr akuter Gefahren bleiben zulässig. Der Artenschutz greift ganzjährig – vor größeren Eingriffen prüfen wir den Baum auf Höhlen und Habitatstrukturen (Artenschutz).
Was wir in Berg machen
Baumpflege und Kronenpflege, Baumfällungen auch auf engem Raum, Baumkontrollen nach FLL-Richtlinie, Obstbaumschnitt, Hecken- und Gehölzschnitt, Stubbenfräsen und Neupflanzungen. Von Münsing aus sind wir in Berg in der Regel kurzfristig vor Ort; bei Sturmschäden meist innerhalb von ein bis zwei Tagen.
Wie die Nachbargemeinden geregelt sind, zeigt unsere Übersicht der Baumschutzverordnungen im Oberland.
Rechtsstand: September 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der genannten Vorschriften. Quellen: Ortsrecht Gemeinde Berg, Landratsamt Starnberg, LSG Starnberger See, Natura-2000-Gebiete im Landkreis Starnberg
Angebot für Berg anfordern
Schildern Sie uns kurz, um welchen Baum es geht und wo er steht. Ob eine Genehmigung nötig ist, klären wir im Zuge der Besichtigung mit ab.
Ludwig Kränzlein
Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de