Baubegleitung und Baumschutz auf der Baustelle
Bäume sterben auf Baustellen selten durch den Bagger. Sie sterben durch das, was niemand sieht: abgerissene Feinwurzeln im Leitungsgraben, verdichteter Boden unter dem Kranausleger, aufgeschütteter Aushub über der Wurzelscheibe. Die Symptome zeigen sich zwei bis fünf Jahre später – wenn der Bau längst abgenommen ist und niemand mehr zuständig sein will.
Leistungsumfang
- Bestandsaufnahme vor Baubeginn mit Fotodokumentation zur Beweissicherung – Zustand, Vitalität und vorhandene Schäden jedes betroffenen Baumes.
- Baumschutzkonzept nach DIN 18920 und RAS-LP 4: Schutzzäune, Stammschutz, befahrbare Lastverteilung, Tabuflächen.
- Festlegung und Kontrolle der Schutzeinrichtungen vor Beginn der Erdarbeiten.
- Fachgerechter Wurzelvorhang und Wurzelschnitt statt Wurzelriss, wo ein Graben unvermeidbar ist.
- Begleitung während der Bauzeit mit dokumentierten Kontrollgängen und Ansprechpartner für die Baufirmen.
- Nachsorge: Wässerung, Bodenlockerung, Kronenpflege und Abschlussbericht zur Abnahme.
Warum Bauherren das brauchen
Bei Bebauungsplänen, Baumschutzverordnungen und Ersatzpflanzungsauflagen ist der Erhalt bestimmter Bäume häufig Genehmigungsvoraussetzung. Geht ein solcher Baum während oder nach der Baumaßnahme ein, drohen Ersatzpflanzungen, Wertersatz und – bei geschützten Bäumen – ein Bußgeldverfahren. Eine dokumentierte Baubegleitung kostet einen Bruchteil davon und liefert im Zweifel den Nachweis, dass die Vorgaben eingehalten wurden.
Der kritische Bereich
Faustregel der DIN 18920: geschützt wird der Kronentraufbereich zuzüglich 1,50 Meter, bei Säulenformen entsprechend mehr. Innerhalb dieser Fläche haben Fahrzeuge, Lagerflächen, Baustelleneinrichtung, Aushub und Betonwaschplätze nichts verloren. Wo sich das nicht vollständig einhalten lässt, gibt es abgestufte Lösungen: druckverteilende Abdeckungen, temporäre Fahrbohlen, Handschachtung im Wurzelbereich, Spülverfahren für Leitungen. Entscheidend ist, dass diese Punkte vor der Ausschreibung feststehen und nicht mitten im Bauablauf verhandelt werden.
Beweissicherung – vorher, nicht nachher
Der wirksamste Termin liegt vor dem ersten Spatenstich: Zustand jedes Baumes dokumentiert, mit Datum, Fotos und Beschreibung. Wenn später gestritten wird, ob ein Riss oder eine Kronenverlichtung schon vorher da war, entscheidet dieses Dokument. Für Nachbarbäume, die von einer Baumaßnahme betroffen sein könnten, gilt dasselbe – aus Sicht des Bauherrn wie des Nachbarn.
Für Gemeinden und Planer
Wir formulieren die baumschutzrelevanten Passagen für Ihre Leistungsbeschreibung so, dass sie ausschreibungsfähig und kontrollierbar sind, und übernehmen die Bauüberwachung dieses Gewerks. Ergänzend erfassen wir den betroffenen Bestand im Baumkataster und liefern nach Bauende eine Zustandskontrolle mit Empfehlung für die Nachsorge. Weitere Leistungen für die öffentliche Hand finden Sie unter Kommunen.
Baubegleitung anfragen
Schicken Sie uns den Lageplan und den geplanten Bauablauf. Wir sagen Ihnen, welche Bäume gefährdet sind und was zu deren Schutz konkret nötig ist.
Telefon: 01573 1300 632
E-Mail: kontakt@baumart-baumpflege.de